EINGLIEDERUNGSHILFE FÜR KINDER UND JUGENDLICHE NACH §112/113 SGB IX

Die Eingliederungshilfe unterstützt junge Menschen, die von Behinderung betroffen sind, am gesellschaftlichen und sozialen Leben teil zu nehmen. Arbeitsschwerpunkte sind dabei:

  • die Frühförderung von körperlich und geistig oder mehrfach behinderten Kindern,
  • die Ermöglichung schulunterstützender Maßnahmen,
  • die Begleitung bei freizeitunterstützenden Maßnahmen,
  • die Hilfestellung beim Umgang mit Behörden,
  • die Entlastung und Begleitung der Familien bei der Alltagsbewältigung,
  • die Unterstützung und Stärkung auf dem Wege zu einem bestmöglichen und selbstständigen Leben,
  • die Beratung und Begleitung auf dem Wege einer passenden beruflichen Orientierung.

Grundprinzip der Eingliederungshilfe ist die aufsuchende, ambulante Betreuung und Förderung von jungen Menschen in ihrem jeweiligen Wohn- und Lebensumfeld und in enger Kooperation mit ihren Familien.